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Steuern bei Eigenkapital-Beteiligungen

Recht/ Steuern und Hilfsthemen

Besteuerung von Erträgen und Verlusten

Von André Jasch
3 Minuten Lesezeit

Alle Erträge auf Companisto, egal aus welcher Beteiligungsart, sind Kapitalerträge. Darunter fallen auch Erträge aus einer Eigenkapital-Beteiligung. Darauf werden Kapitalertragssteuer (25 Prozent), Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 Prozent oder 9 Prozent auf die Kapitalertragsteuer, je nach Bundesland) fällig.

Damit ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent. Bei den Eigenkapital-Beteiligungen werden diese Steuern direkt von den Startups selbst abgeführt. Für Investoren aus Österreich und der Schweiz gelten andere Steuerregeln, die wir in unserem Steuerleitfaden für Crowdinvesting zusammengefasst haben. Dort finden Sie auch Hinweise zur Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein deutscher Investor mit einem österreichischen Startup erwirtschaftet hat.

Als Investor einer Eigenkapital-Beteiligung können Sie bei den Startups einen Freistellungsauftrag beantragen. Das können Sie auf unserer Plattform tun. Bitte beachten Sie, dass Freistellungsaufträge nur von in Deutschland steuerpflichtigen privaten Investoren und nur für Beteiligungen an deutschen Unternehmen erteilt werden können. Den Freistellungsauftrag können Sie über unsere Plattform beantragen.

Der INVEST-Zuschuss ist ein staatlicher Zuschuss für private Wagniskapitalgeber und Business Angels. Neben dem Erwerbszuschuss beinhaltet das Förderprogramm auch einen Exit-Zuschuss. Sollte ein Investor seine Anteile im Rahmen eines Exits veräußern, erhält er einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Gewinns in Form einer Steuererstattung. Entscheidend für die Bemessung des Exit-Zuschusses ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Ausgabepreis der Anteile.

Die Verluste aus einer Eigenkapital-Beteiligung lassen sich steuerlich geltend machen und mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Für die Verlustverrechnung relevant sind Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen aus Aktiengeschäften. Sollten keine Kapitalerträge vorliegen, besteht die Möglichkeit des Verlustvortrages.

Es ist ratsam, Verluste aus einer Eigenkapital-Beteiligung möglichst früh anzumelden. Mit Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollten auch die betroffenen Investoren ihre Verluste beim Finanzamt geltend machen. Dazu sollten sie über den Steuerberater die folgenden Informationen beim Finanzamt einreichen:

  • Kopie des Beteiligungsvertrags und des Beteiligungszertifikats
  • Zahlungsnachweis als Bestätigung der geleisteten Investition
  • Vorläufige Verlustbescheinigung von Companisto (zu finden im Investorenbereich des Startups unter „Dokumente“)
  • Bestätigung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zu finden unter Insolvenzbekanntmachungen.de )

Im Fall einer Insolvenz wird Companisto allen beteiligten Investoren die notwendigen Informationen gebündelt als Paket zur Verfügung stellen. Diese Informationen müssen Sie dann nur noch an ihren Steuerberater zur Verlustverrechnung weiterreichen. In jedem Fall sollten Sie das individuelle Vorgehen zur Geltendmachung von Verlusten mit ihrem Steuerberater klären.

 

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Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen. Für Entscheidungen, die der Verwender auf Grund der vorgenannten Informationen trifft, übernehmen wir keine Verantwortung. Obwohl wir uns bei der Auswahl des Informationsangebotes um größtmögliche Sorgfalt bemühen, haften wir nicht für ihre Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.

 

 

Stand vom 21.12.2018 06:47


 


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