INVEST-ZUSCHUSS IM COMPANISTO ANGEL CLUB

15 % staatlicher Zuschuss für Ihr Startup-Investment

Bei förderfähigen Investments im CompanAisto Angel Club können Sie 15 % Ihrer Investitionssumme als staatlichen INVEST-Zuschuss erhalten.

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Ihr Investment

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3.750 €

Zuschuss

Der Erwerbszuschuss ist auf maximal 50.000 € je Einzelinvestment und insgesamt maximal 100.000 € je natürlicher Person begrenzt. Mindestens 10.000 € Investment
Ihr möglicher INVEST-Zuschuss (bis zu 15%)
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Die Gewährung des Zuschusses erfolgt durch das BAFA und setzt die Erfüllung der Fördervoraussetzungen voraus.

Weniger Kapitaleinsatz. Volles Investment.
Der INVEST-Zuschuss des Bundes macht Investments in innovative junge Unternehmen attraktiver: 15 % der förderfähigen Investitionssumme werden als Zuschuss ausgezahlt.
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10.000 € Investition

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1.500 € Zuschuss

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50.000 € Investition

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7.500 € Zuschuss

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100.000 € Investition

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15.000 € Zuschuss

Der Erwerbszuschuss ist auf maximal 50.000 € je Einzelinvestment und insgesamt maximal 100.000 € je natürlicher Person begrenzt.

INVEST ist bei unseren
Business Angels längst etabliert.

Companisto bietet INVEST seit 2019 bei förderfähigen Finanzierungsrunden
im Angel Club an.

83,8%

INVEST-Nutzung bei Investments in förderfähigen Angel-Club-Runden

1.992

Angel-Club-Investments mit INVEST-Antrag

49,4 Mio. €

damit verbundenes Investitionsvolumen
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Mehr als 1.300 Investoren haben über Companisto ihr erstes Angel-Club-Investment getätigt. Mehr als jeder zweite First-Time Angel seit Einführung von INVEST nutzte INVEST bereits beim ersten Angel-Club-Investment.

Quelle: Companisto-Plattformdaten, Stand 02.09.2026. INVEST-Nutzung bezeichnet die Beantragung bzw. Auswahl von INVEST im Investmentprozess; über die Förderung entscheidet das BAFA.

So funktioniert INVEST bei Companisto

Ein klarer Prozess. Unsere Unterstützung. Ihr Vorteil.

Förderfähige Investmentmöglichkeit entdecken

Bei geeigneten Angel-Club-Finanzierungsrunden erkennen Sie direkt, dass INVEST genutzt werden kann.

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INVEST beim BAFA beantragen

Companisto stellt Ihnen die für den Antrag benötigten Informationen zur Verfügung. Wichtig: Der Antrag muss vor Unterzeichnung der Beteiligungsunterlagen und vor Zahlung der Investitionssumme beim BAFA gestellt werden.

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Investieren und Zuschuss erhalten

Nach Durchführung des Investments reichen Sie die erforderlichen Nachweise beim BAFA ein. Bei positiver Bewilligung werden Ihnen 15 % der förderfähigen Investitionssumme ausgezahlt.

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Wann kann ich INVEST nutzen?

Companisto kennzeichnet geeignete Angel-Club-Investments und stellt die für die Antragstellung benötigten Informationen bereit.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

Mindestens 10.000 € Investment

Neu ausgegebene Anteile an einem förderfähigen Unternehmen

Grundsätzlich noch keine bestehende Beteiligung des Investors an diesem Unternehmen

Mindestens drei Jahre Haltedauer

Antragstellung beim BAFA vor Abschluss des Investments

Natürliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Investment über eine Beteiligungs-GmbH oder -UG

INVEST kann sich auch beim Exit auszahlen

Wer für seine Beteiligung einen Erwerbszuschuss erhalten hat und die Anteile später mit Gewinn veräußert, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich 25 % des Veräußerungsgewinns als Exitzuschuss erhalten.

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25%

Der Exitzuschuss ist auf die Höhe des zuvor gewährten Erwerbszuschusses begrenzt.

Details zu den Förderbedingungen

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Im Companisto Angel Club erhalten Sie Zugang zu kuratierten Eigenkapital-Investments in Startups und Wachstumsunternehmen. Bei INVEST-förderfähigen Finanzierungsrunden können Sie zusätzlich vom staatlichen Zuschuss profitieren.

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Die Registrierung bei Companisto ist kostenlos.

FAQ
15 % der förderfähigen Investitionssumme; maximal 50.000 € je Einzelinvestment und insgesamt 100.000 € je natürlicher Person.
Nein. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich das BAFA; alle Förderbedingungen müssen erfüllt sein.
Nein. Unternehmen und konkretes Investment müssen förderfähig sein.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Ja, grundsätzlich gilt eine Mindesthaltedauer von drei Jahren.
Das wirtschaftliche Scheitern allein führt grundsätzlich nicht zur Rückzahlung; bei Verstößen gegen Förderbedingungen kann das BAFA den Zuschuss zurückfordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen 25 % des Veräußerungsgewinns, begrenzt auf den zuvor gewährten Erwerbszuschuss.
Das BAFA veröffentlicht die verbindlichen Förderbedingungen und das Antragsverfahren. Falls verlinkt, nur als kleiner Textlink.

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar. Über die Förderfähigkeit und die Gewährung eines Zuschusses entscheidet ausschließlich das BAFA. Investments in Startups sind mit erheblichen Risiken bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals verbunden.