Grauer Kapitalmarkt
Grauer Kapitalmarkt
Der graue Kapitalmarkt liegt zwischen weiß und schwarz. Der schwarze Kapitalmarkt ist illegal und betreibt seine Geschäfte ohne die Aufsicht und Genehmigung einer Kontrollinstanz, der weiße unter Aufsicht und mit Genehmigung einer solchen Aufsichtsbehörde. Im Allgemeinen gibt es zwei Modelle einer solchen Aufsicht. Entweder mehrere Institutionen kontrollieren den Markt oder nur eine, was dann als Allfinanzaufsicht beschrieben wird. In Deutschland ist das die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die Banken, den Wertpapierhandel und das Versicherungsgeschäft kontrolliert. Crowdinvesting gehört wegen der Beteiligungsform ("siehe auch partiarisches Nachrangdarlehen") zum grauen Kapitalmarkt. Durch das Kleinanlegerschutzgesetz gibt es zum Schutz des Verbrauchers und im Dienste der Transparenz ein Gesetz, an das siech Anbieter für Crowdfunding halten müssen. Das Risiko des totalen Verlustes der Anlage besteht und unter der Fundingsumme von 2,5 Millionen Euro besteht keine Prospektpflicht bei der BaFin. Durch die Beteiligung an Startups und Immobilienprojekten werden Werte außerhalb des organisierten Kaptalmarkts (beispielsweise der Börsenhandel) gehandelt.