Unternehmensbeteiligung
Bei einer Unternehmensbeteiligung investiert ein Privatanleger oder ein professioneller Investor in ein Unternehmen und erhält im Gegenzug Anteile an diesem Unternehmen. Dadurch wird der Investor zum Anteilseigner oder Gesellschafter des Unternehmens. Damit verbunden sind verschiedene Rechte und Pflichten, unter anderem eine Gewinnbeteiligung, eine Exit-Beteiligung und Mitspracherechte.
Die meisten Unternehmensbeteiligungen werden über Investitionen ins Eigenkapital erreicht. Darunter fallen etwa Investitionen in Aktien oder GmbH-Anteile. Auch bei bestimmten Formen des Mischkapitals kann es sich um eine Unternehmensbeteiligung handeln, so etwa beim Crowdinvesting mittels partiarischer Darlehen. Diese Form der Unternehmensbeteiligung wird zwar über ein Darlehen erreicht, dieses ist jedoch mit einer Gewinnbeteiligung und einer Exit-Beteiligung ausgestattet. Dazu kommen weitere Aspekte, die dem partiarischen Darlehen auf Companisto eigenkapitalähnliche Eigenschaften verleihen.
Bei Fremdkapital handelt sich nicht um eine Unternehmensbeteiligung. Hier leiht ein Gläubiger dem Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum Kapital, dass er mit Verzinsung zurückerwartet. Dieses zeitlich begrenzte Kapital in Form eines klassischen Darlehens, eines Kredits oder einer Anleihe ist jedoch nicht mit einer Gewinnbeteiligung oder einer Exit-Beteiligung verbunden. Der Gläubiger wird auch nicht zum Anteilseigner, da er keinen Teil am Unternehmen erwirbt.