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Reporting – Wer nicht hören will, muss fühlen

Investieren bei Companisto

Über die Reporting-Pflichten der Startups

5 Minuten Lesezeit

Nachdem ich meinen letzten Beitrag dem weiterentwickelten Beteiligungsmodell auf Companisto, der Life-Time-Beteiligung, gewidmet habe, möchte ich heute ein anderes wichtiges Thema behandeln: Das Reporting der Startups an die Companisten.

Alle Beteiligungsverträge auf Companisto sehen vor, dass die Startups einmal im Quartal ein Investoren-Update für ihre Companisten veröffentlichen. In diesen Investoren Updates berichten die Startups ihren Companisten darüber, wie sich ihr Geschäft entwickelt und lassen ihre Companisten an den Herausforderungen des Aufbaus eines erfolgreichen Unternehmens teilhaben. Der Inhalt der Investoren-Updates wurde über die Jahre immer weiter konkretisiert.

Während die Beteiligungsverträge aus der Anfangszeit von Companisto kaum Vorgaben dazu gemacht haben, welche Informationen genau reportet werden mussten, sehen die Beteiligungsverträge seit Ende 2014 vor, dass die Investoren-Updates Angaben zum Umsatz, Rohertrag, EBIT, zur Liquiditätssituation und zu den Bereichen „strategische Ausrichtung & Produkt“, „Marketing & Vertrieb“, „Presse“ und „Personal“ beinhalten müssen. Die Termine für die quartalsweisen Investoren-Updates sind in den Investorenbereichen der Startups für die Companisten hinterlegt.

Doch was tun, wenn ein Startup sein Reporting nicht pünktlich abliefert? Was macht Companisto in einem solchen Fall? Diese berechtigte Frage war in den vergangenen Monaten ein viel diskutiertes Thema in der Gemeinschaft der Companisten. Die Anregungen aus der Crowd haben wir zum Anlass genommen und zusätzliche interne Prozesse zur Verbesserung des Reportings bei uns installiert.

Seit Anfang 2016 haben wir mit allen seitdem gestarteten Startups Vertragsstrafen für den Fall vereinbart, dass ein Investoren-Update nicht pünktlich erfolgt oder unvollständig ist. Auch bei allen anderen Startups (die vor Einführung der Vertragsstrafen gestartet sind) setzen wir mittlerweile das pünktliche Reporting konsequent anwaltlich durch. Wer nicht hören will, muss also fühlen. Wir haben eigens einen Mitarbeiter dafür abgestellt, dass dieser die Pünktlichkeit der Investoren-Updates überwacht, die Startups rechtzeitig an die Reportings erinnert und – wenn notwendig – zusammen mit unseren Anwälten die Verpflichtung zum Reporting anwaltlich durchsetzt.

Seit wir die Prozesse bei uns umgestellt haben konnten wir die Pünktlichkeitsrate der Investoren Updates erheblich auf 94,59% steigern, d.h. von 74 Investoren Updates waren 70 seitdem pünktlich und nur 4 kamen mit (leichter) Verspätung. Wir sind zuversichtlich, dass wir durch das neue System die Rate künftig auf nahezu 100% steigern werden. An dieser Stelle muss aber noch einmal betont werden, dass die allermeisten Startups ganz von alleine pünktlich reporten. Es musste bisher auch noch kein einziges Reporting auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden. Die Startups haben selbst eine sehr große Motivation, dass die Investoren-Updates pünktlich erfolgen. Trotzdem ist es bei mittlerweile 64 durch die Companisten finanzierten Startups wichtig, entsprechende Prozesse zu etablieren.

Seit Mai 2015 haben wir darüber hinaus auch den Umfang der Investoren Updates noch erweitert. Alle seitdem gestarteten Startups reporten jetzt nicht nur den Umsatz, Rohertrag, EBIT, die Liquiditätssituation und zu den Bereichen „strategische Ausrichtung & Produkt“, „Marketing & Vertrieb“, „Presse“ und „Personal“, sondern stellen zusätzlich einen Soll-/Ist-Vergleich in Bezug auf ihre aktuelle Jahresfinanzplanung auf und berichten über aktuelle Herausforderungen, Highlights und zu ihren nächsten Schritten.

Auch in der Zukunft werden wir uns dazu Gedanken machen, wie das Reporting weiterentwickelt werden sollte. Wichtig ist aber natürlich auch, die richtige Waage zu finden, zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Companisten und dem ebenfalls berechtigten Interesse der Startups, wettbewerbsrelevante Interna nicht nach außen dringen zu lassen, da das sonst dem Startup und damit auch allen Investoren schaden würde. Hier den richtigen Ausgleich zu finden ist ein Baustein für den gemeinsamen Erfolg.

Die Vertragsstrafen sollen natürlich keine neue Einnahmequelle für Companisto werden, sondern sollen den Companisten zugutekommen. Hierfür haben wir von den Companisten. Haben Sie einen Vorschlag dafür, wie etwaige „Einnahmen“ im Falle künftig durchzusetzender Vertragsstrafen zum Wohle der Companisten verwendet werden könnten? Und was halten Sie als Companist von den Änderungen? Lassen Sie uns an Ihren Gedanken teilhaben! Ich freue mich auf den gemeinsamen Gedankenaustausch.

 

Über den Autor: 


Tamo Zwinge ist Gründer von Companisto und war mehrere Jahre Rechtsanwalt in der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle im Bereich Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen und Private Clients, Er war Sachverständiger vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Kleinanlegerschutzgesetz und hat international, unter anderem in den USA und England, zu Corporate Governance-Themen juristische Aufsätze veröffentlicht. Tamo Zwinge hält einen Master of Laws (LL.M.) mit First Class Honors im Commercial Law mit den Schwerpunkten "International Company and Capital Markets Law", "Corporate Governance" und "International Sales and Finance" der University of Auckland. 

 

Stand vom 02.01.2017 14:38


 


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