Mit dem neuen Mindestinvestment-Betrag schon ab 250 an Startups beteiligen.

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Crowdinvesting

Crowdinvesting

Beim Crowdinvesting (auch Equity-based Crowdfunding genannt) investieren Privatanleger in ein Startup und erhalten im Gegenzug Anteile. Die Gründer des Startups stellen sich mit ihrer Geschäftsidee, einem fertigen Produkt und ihrem Finanzierungsbedarf einer Gruppe von Crowdinvestoren vor. Die Crowdinvestoren können sich dann mit kleinen oder großen Beträgen an der Finanzierung eines Startups beteiligen. Sie werden dann zu Anteilsinhabern des Startups und profitieren von Gewinnen der Startups und falls das Startup an verkauft wird (auch Exit genannt).

Bis vor wenigen Jahren war es nur wohlhabenden Privatpersonen möglich, in Startups in der Frühphase zu investieren. Doch vor einigen Jahren hat sich der Ursprungsgedanke des Crowdfunding auch auf den Bereich der Start-Finanzierung ausgedehnt. Wenn Crowdfunding für Startups sinnvoll ist, um ein Produkt zu entwickeln, dann ist Crowdinvesting für Startups sinnvoll, um ein Unternehmen aufzubauen. Bei einem Crowdinvestment handelt es sich also nicht um Spenden, sondern um Vermögensanlagen.

Beim Crowdinvesting gibt es viele mögliche Motivationen. Manche Crowdinvestoren möchten einfach eine gute Geschäftsidee und ihre Gründer fördern. Sie begeistern sich für Unternehmertum und neue Technologien. Für andere Crowdinvestoren stehen finanzielle Aspekte im Vordergrund – insbesondere die Beteiligung bei einem Unternehmensverkauf. Sie wollen sich mit ihrem Crowdinvestment sehr früh an Wachstumsunternehmen beteiligen und für dieses Risiko entsprechend belohnt werden.

Nicht nur in Deutschland erfreut sich diese Form des Crowdsourcing immer größerer Beliebtheit, denn Crowdinvesting ist auch international weit verbreitet. Es gibt Crowdinvesting-Plattformen in den USA und Israel. Aber auch in Europa – allen voran Großbritannien, Frankreich, Österreich und Schweden – gibt es große Crowdinvesting-Plattformen. Diese Länder unterscheiden sich zum Teil sehr stark, wenn es darum geht, wie sie ein Crowdinvestment regulieren. In Deutschland wird Crowdinvestment durch das Kleinanlegerschutzgesetz reguliert und unterliegt damit wie andere Vermögensanlagen auch dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlg).

Da es sich bei einem Crowdinvestment um Wagniskapital handelt, sollten Anleger nie ihr gesamtes Vermögen in Startups investieren. Doch als Bestandteil verschiedener Vermögensanlagen kann Crowdinvesting eine sinnvolle Ergänzung des  Portfolios sein. Es handelt sich um Vermögensanlagen mit hohem Risiko, aber auch hohem Renditepotenzial im Erfolgsfall. So können diese Vermögensanlagen in Zeiten historisch niedriger Zinsen eine gute Möglichkeit für Anleger darstellen, eine attraktive Rendite zu erzielen.

Hinweis

Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit entnehmen.
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