Mindestbeteiligungsdauer

Mindestbeteiligungsdauer

Die Mindestbeteiligungsdauer bezeichnet die Dauer, die ein Crowdinvesting-Investor mindestens an einem Startup beteiligt ist. Nach Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer kann die Beteiligung gekündigt werden.

Geschieht dies nicht, so läuft die Beteiligung weiter und der Companist wird weiter an Gewinnen und Exit-Erlösen (also Gewinnen bei einem Unternehmensverkauf) beteiligt.

Wird die Beteiligung gekündigt, so findet eine Unternehmensbewertung statt und der Companist wird in Höhe seiner Beteiligungsquote abgefunden (siehe oben bei Auseinandersetzungsguthaben).

Hinweis

Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit entnehmen.
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