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Börsengang

Börsengang

Ein Börsengang bezeichnet die Notierung eines Unternehmens im organisierten Kapitalmarkt. Bei einem Börsengang werden Anteile eines Unternehmens, sogenannte Aktien, zum öffentlichen Handel an der Börse freigegeben. Wenn es sich dabei um Aktien der Altaktionäre oder um Aktien aus einer Kapitalerhöhung handelt, spricht man von einer Erstplatzierung (Englisch: Initial Public Offering, kurz: IPO). Andernfalls spricht man von einem „kalten Börsengang“ (Englisch: Cold Listing). Vor einem Börsengang wird eine Preisspanne ermittelt, zu der die Investoren die Anteile zu kaufen bereit sind. Das Unternehmen entscheidet sich dann für einen Ausgabepreis (auch Emissionspreis genannt), der innerhalb dieser Preisspanne liegt.

Am Tag des Börsengangs wird dann an der Börse über Angebot und Nachfrage der erste tatsächliche Marktpreis ermittelt, die sogenannte Erstnotiz. Ein Börsengang wird meistens von einer Investmentbank (auch Konsortialbank genannt, Englisch: underwriter) oder einem Konsortium aus mehreren Investmentbanken abgewickelt. Die Investmentbanken organisieren den Börsengang und übernehmen auch einen Großteil der bürokratischen Anforderungen. Sie unterstützen außerdem das Unternehmen, indem sie den Aktienpreis in den ersten Tagen mit Stützungskäufen stabilisieren. Ziel der Stützungskäufe ist es vor allem den Aktienpreis über dem Ausgabepreis zu halten.

Ein Börsengang benötigt viel Vorbereitungszeit. Für das Unternehmen gilt es hohe bürokratische Hürden und den damit verbundenen Papierkram zu bewältigen. Hunderte Emails mit Banken und Rechtsanwälten zur Abstimmung des Börsengangs sind keine Seltenheit. Und auch der Zeitpunkt sollte gut gewählt werden. Wenn der Markt gerade eine Krise durchläuft, trübt das die Kauflust der Investoren. Wenn der Börsengang erfolgreich verläuft, nimmt das Unternehmen dabei hohe Millionenbeträge an frischem Kapital auf. Von diesem Gesamterlös müssen zunächst die Honorare und Provisionen der Banken und Rechtsanwälte beglichen werden. Anschließend werden Altinvestoren und Gesellschafter ausgezahlt. Das verbliebene Kapital fließt dann in die Ausweitung des Geschäftsbetriebs oder eine Expansion in neue Märkte.

Das Gegenteil eines Börsengang ist der Börsenabgang oder Börsenrückzug (Englisch: Delisting oder Going private). Dabei zieht sich ein Unternehmen vom öffentlichen Aktienhandel und den damit verbundenen Berichtspflichten zurück. Zudem gibt es auch das sogenannte Downlisting. Damit wird die Notierung eines börsennotierten Unternehmens in einem anderen Börsensegment bezeichnet, das niedrigere Anforderungen hat.

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Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit entnehmen.
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