Mit dem neuen Mindestinvestment-Betrag schon ab 250 an Startups beteiligen.

Einfach – digital – schnell.

Beteiligung

Beteiligung

Companisten beteiligen sich bei einem Crowdfunding in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens.

Dies bedeutet, dass die Companisten den Startups den Investitionsbetrag für die Dauer der Beteiligung als Darlehen überlassen. Im Gegenzug beteiligen die Startups die Companisten an ihren Gewinnen und an einem etwaigen Erlös im Falle des Verkaufs des Startups (Exit genannt). Die Gewinnbeteiligung und die Beteiligung an einem Exiterlös werden in der Form von Zinsen ausgezahlt.

Endet die Beteiligung nach Ablauf der Mindestbeteiligung ohne dass ein Unternehmensverkauf erfolgt ist, so erhalten die Companisten ihren Investitionsbetrag zurückgezahlt. Es erfolgt dann eine Unternehmensbewertung des Startups und die Companisten erhalten eine Abfindung, die ihrer Beteiligung an dem Unternehmenswert des Startups entspricht.

Hinweis

Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit entnehmen.
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