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Crowdinvesting international – Wie die Crowd die Finanzwelt verändert

Anlageformen und Strategien

Ein Blick über Deutschlands Grenzen hinaus

17 Minuten Lesezeit

Crowdinvesting leistet in Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von Startups. Plattformen wie Companisto ermöglichen es Gründern, ihre Idee mit ausreichend Kapital an den Start zu bringen, und sie ermöglichen es den Crowdinvestoren, sich an innovativen Geschäftsideen von Anfang an zu beteiligen.

Doch Crowdinvesting ist längst nicht nur in Deutschland ein Thema. Auch in anderen Teilen der Welt werden Startups und Wachstumsunternehmen verstärkt über die Crowd finanziert. Es gibt viele Plattformen, die wie Companisto ein Crowdinvestment anbieten. Wir werfen einen Blick über den Tellerrand und auf das internationale Parkett. Dabei zeigen wir, wie sich der Markt in diesen Ländern entwickelt hat, wer die größten Anbieter sind und welche Gesetze sie jeweils beachten müssen.

 

 

Auch in den USA gibt es natürlich große Crowdinvesting-Plattformen. Allerdings spricht man im englischsprachigen Raum nicht von Crowdinvesting, sondern von Equity-based Crowdfunding – oder kurz Equity Crowdfunding. Die Idee des Crowdfunding hat in den USA zuerst Fuß gefasst. Und dennoch brauchte es bis ins Jahr 2016, bis die Crowd in den USA auch Anteile an Startups und Wachstumsunternehmen erwerben konnte.

Das lag vor allem an der strikten Regulierung. Bis dahin war es Plattformbetreibern nämlich verboten, Firmenanteile über das Internet zum Kauf an nicht-vermögende Personen anzubieten, ohne sich zuvor als Broker registrieren zu müssen. Ein solche Registrierung war mit viel Bürokratie-Aufwand und immensen Kosten verbunden, die schnell noch höher ausfallen konnten, als eine Prospektpflicht gegenüber der BaFin in Deutschland.

Das änderte sich erst, als im April 2012 ist in den USA der „Jumpstart our Startups Act“ (JOBS) von der US-Regierung verabschiedet wurde. Durch das Gesetz konnten Crowdfunding-Plattformen erstmals Eigenkapital von Startups anbieten – unter dem wachsamen Auge der US-Börsenaufsicht SEC. In den USA unterliegt ein Crowdinvestment also der Börsenaufsicht und nicht der Finanzaufsichtsbehörde wie der BaFin in Deutschland. Eine Prospektpflicht wie im deutschen Kleinanlegerschutzgesetz ist in den USA nicht vorgesehen.

Es dauerte allerdings noch einmal bis zum Mai 2016, bis das Gesetz effektiv in Kraft trat. Seitdem sind Online-Plattformen für Crowdinvesting wie die Pilze aus dem Boden geschossen. Es verwundert nicht, dass auch eine der größten Crowdfunding-Seiten nun Equity Crowdfunding anbietet: Indiegogo. Der große Konkurrent Kickstarter hält sich dagegen bisher aus dem Markt der renditeorientierten Schwarmfinanzierung heraus und bleibt beim klassischen Crowdfunding.

Neben Indiegogo gibt es eine Reihe weiterer Plattformen für Equity Crowdfunding, mit ganz unterschiedlichen Geschäftsmodellen. So wirbt etwa Angel List damit, dass Crowdinvestoren dort zusammen mit professionellen Business Angels in Startups investieren können – und das zu denselben Konditionen. Allerdings haben dort nur zertifizierte Investoren Zugang zu den Angeboten, die Plattform steht also nicht für jedermann offen.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch Crowdfunder, nur dass es dort große Venture-Capital-Gesellschaften wie Y Combinator sind, die als Lead-Investoren vorangehen. Allerdings sind dort auch die Mindestinvestitionssummen (zwischen 10.000 und 50.000 Dollar) extrem hoch. Die Plattform Fundable, die zuvor auch klassisches Crowdfunding angeboten hat, setzt beim Crowdinvesting dagegen auf nicht-öffentliche Finanzierungsrunden.

Der Anbieter CircleUp aus San Francisco vertraut auf Machine-Learning-Algorithmen, die den Markt nach kleinen und mittelständischen Unternehmen durchforsten. Anschließend werden die Firmen mit den passenden Anlegern zusammengebracht. Die Plattform Early Shares bietet Crowdinvesting für kleine und mittelständische US-Unternehmen an, Equity Shares ist dagegen auf Crowdinvesting für Gewerbe-Immobilien spezialisert.

Da der Markt für Equity Crowdfunding in den USA bis 2016 auf vermögende Personen beschränkt war, ist es schwierig belastbare Daten für dieses Segment zu erhalten. Tatsache ist, dass die USA eine sehr ausgeprägte VC-Branche haben und eine gewisse Risikoaffinität tief in der amerikanischen Mentalität verankert ist.

Einen Eindruck über die Größe des Marktes gibt der Branchendienst CrowdExpert.com, der eine Datenbank der 35 größten amerikanischen Seiten für Crowdinvesting führt. Demnach umfasste der Markt für Crowdinvesting in Startups bereits im Jahr 2015 etwa 1,2 Milliarden Dollar. Hinzu kamen nochmal 900 Millionen Dollar Investitionen in Immobilien. Das entspricht einem Gesamtvolumen des US-Crowdinvesting-Marktes von 2,1 Milliarden Dollar.

 

 

Großbritannien ist einer der Vorreiter beim Crowdinvesting, das auch hier Equity Crowdfunding heißt. Equity Crowdfunding erfreut sich in Großbritannien wachsender Beliebtheit und ist der Sektor mit den zweithöchsten Wachstumsraten innerhalb der alternativen Finanzbranche nach Crowdlending. Inzwischen nimmt die Crowd dort eine signifikante Rolle im Bereich Venture Capital ein.

Während das Martkvolumen für Startup-Finanzierungen über die Crowd im Jahr 2013 noch bei knapp 32 Millionen Euro lag, stand es im Jahr 2015 schon bei mehr als 280 Millionen Euro. Der gesamte britische Markt für Crowdinvesting (inklusive Immobilien-Crowdinvesting) umfasste 2015 ein Volumen rund 389 Millionen Euro, wie aus einer Untersuchung der Cambridge Universität hervorgeht. Allein die Crowd-Finanzierungen für Startups und Wachstumsunternehmen beliefen sich demnach auf etwa 287 Millionen Euro.

Ein Lagebericht, der in Zusammenarbeit mit dem Branchendienst CrowdfundingHub, dem Versicherungskonzern AIG und zahlreichen Experten aus der Branche entstanden ist, verdeutlicht den steilen Aufstieg des Equity Crowdfundings in Großbritannien: Während die junge Branche im Jahr 2011 lediglich  0,3 Prozent des gesamten Venture-Capital-Marktes ausmachte, waren es im Jahr 2015 schon 15,3 Prozent – Tendenz steigend.

Ob dieser Trend auch nach dem Brexit anhält, bleibt abzuwarten. Immerhin schafften es die britischen Crowdinvesting-Plattformen Anfang 2016 noch, zu den aktivsten Wagniskapitalgebern des Landes aufzusteigen. Zu den bekanntesten Plattformen gehören Crowdcube, Seedrs und Syndicate Room. Jede Plattform verfolgt dabei einen eigenen Ansatz.

Crowdcube ging bereits 2011 an den Start. Die Plattform bietet Anlegern die Möglichkeit in Unternehmen aus der Startup-, Early-Stage- und Growth-Phase ab einem Betrag von 10 Pfund zu investieren. Crowdcube verfügt über eine FCA-Lizenz zum Vertrieb von Eigenkapitalbeteiligungen. Mit einer Crowd von 300.000 Investoren, 430 Finanzierungsrunden und etwa 217 Millionen Euro eingesammeltem Kapital ist Crowdcube nicht nur Marktführer in Großbritannien, sondern auch in Europa.

Der große Konkurrent von Crowdcube heißt Seedrs. Seedrs war die erste Plattform, die eine Lizenz der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA („Financial Conduct Authority“) für den Vertrieb  von Eigenkapitalbeteiligungen erhalten hat. Zudem war Seedrs führend darin, den britischen Markt für Privatinvestoren zu öffnen, indem die Plattform als erstes eine Mindestinvestitionssumme 10 Pfund einführte. Damit übernahm sie in Großbritannien dieselbe Rolle, die Companisto in Deutschland erfüllte.

Nur wenige Monate nach dem Brexit verkündete Seedrs, nun auch in Berlin ein Büro für die DACH-Region zu eröffnen. Auch wenn Seedrs im Finanzierunsgvolumen hinter Crowdcube lag, schaffte sie es 2015 in einer Rangliste der „Top Technologie Investoren“ in Großbritannien vor den großen Rivalen.

Die Plattform Syndicate Room hat den Ansatz der Lead-Investoren zuerst am Markt eingeführt und vefolgt ihn auch bis heute. Professionelle Lead-Investoren führen dabei eine erste Due-Diligence-Prüfung durch und handeln die Konditionen aus, zu denen dann alle weiteren Investoren einsteigen können. Syndicate Room hat seit der Gründung im September 2013 bis zum Juli 2016 etwa 70 Millionen Euro für 75 Unternehmen eingesammelt.

Die Financial Conduct Authority (FCA) – die britische Aufsichtsbehörde, die mit der deutschen BaFin vergleichbar ist – reguliert den Markt für Crowdinvesting in Großbritannien. Ein Crowdinvestment ist in Großbritannien erlaubnispflichtig. Alle Plattformbetreiber müssen über eine entsprechende Lizenz für den Verkauf von Eigenkapital-Beteiligungen verfügen. Zudem müssen erfahrene von unerfahrenen Investoren über einen Screening-Prozess getrennt werden. Davon hängt dann ab, wieviel ein Investor in ein Crowdinvesting investieren darf.

 

 

Crowdinvesting spielt in Frankreich einer immer wichtigere Rolle. Das Land nimmt im europäischen Vergleich nach Großbritannien den zweiten Platz ein. Eine Untersuchung des Alternativen Finanzmarkts der Cambridge Universität in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zeigt den rapiden Antsieg des Crowdinvesting-Markts in Frankreich seit seiner Einführung. Während im Jahr 2008 nur zwei Plattformen im Bereich Crowdfunding existierten, waren es Anfang 2015 schon 70, davon 14 Crowdinvesting-Plattformen.

Auch das Marktvolumen für Crowdinvesting ist im letzten Jahr mit knapp 40 Prozent stark gewachsen. Wurden 2014 noch etwa 19 Millionen Euro über Crowdinvestments eingesammelt, waren es 2015 schon über 50 Millionen Euro und 2016 sogar 69 Millionen Euro. Auch der französische Immobilien-Crowdinvesting-Markt verzeichnete einen Boom und wuchs von 2015 auf 2016 um satte 60 Prozent auf mehr als 50 Millionen Euro.

Zu den bekanntesten Plattformen zählen WiSeed, Anaxago und Smart Angels. WiSeed, das in Frankreich im Jahr 2008 an den Start ging, bietet eine breite Palette von Crowdinvesting-Projekten an: Startups, Immobilien, Social-Businesses, Erneuerbare-Energie- und Agroforstwirtschafts-Projekte. Die Plattform aus dem südfranzösischen Toulouse hat bereits 100 Immobilien-Projekte mithilfe der Crowdinvestoren finanziert.

Anaxago ist die größte französische Plattform für Crowdinvesting und hat seinen Firmensitz in Paris. Die Plattform bietet jedem Startup die Möglichkeit, Seed- und Early-Stage-Investments zwischen 200.000 Euro und 2,5 Millionen Euro durchzuführen. Crowdinvestoren können sich auf Anaxago ab 1.000 Euro an einem Startup aus den Bereichen Biotech, Healthcare, Digital, Foodtech, EdTech und FinTech beteiligen.

Insgesamt wurden so 132 Unternehmen mithilfe der Crowdinvestoren finanziert. Mehr als 65 Millionen Euro Investitionssumme wurde eingesammelt und rund 74.000 Crowdinvestoren sind auf Anaxago registriert. Damit ist Anaxago Marktführer in Frankreich und nimmt dort die Rolle ein, die Companisto in Deutschland inne hat. Seit Anfang 2017 bietet die Plattform unter dem Ableger Anaxago Immobilier auch ein Crowdinvestment für Immobilien an.

Smart Angels bietet ausschließlich Beteiligungen für junge, französische Unternehmen an. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 1.000 Euro. Der Fokus in der Auswahl der Startups liegt dabei sehr stark auf Technologie. Als besonderen Ansatz bietet die Crowdinvesting-Plattform eine Partnerschaft mit der Allianz-Versicherung. So investiert der Investmentfonds der Allianz zu denselben Konditionen wie die Privatinvestoren, die Allianz-Kunden sind, und kauft ihnen im Krankheitsfall ihre Unternehmensbeteiligungen ab.

Frankreich ist Vorreiter bei der Regulierung des Crowdfunding- und Crowdinvesting-Marktes. Im Oktober 2014 führte die Regierung den Status „Conseiller en Investissement Participatif“ (CIP) für Plattformbetreiber ein. Ein entsprechendes Gesetz regelt den Vertrieb von Eigenkapitalbeteiligungen und Unternehmensanleihen über das Internet unter Aufsicht der Finanzbehörde ACPR („Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution“) – dem französischen Pendant zur deutschen BaFin – und der Börsenaufsicht AMF („Autorité des Marchés Financiers“).

Crowdinvesting ist in Frankreich erlaubnispflichtig. Plattformbetreiber können sich bei der Registrierungsbehörde ORIAS („Organisme pour le registre unique des intermédiaires en assurance, banque et finance“) mit dem CIP-Status registrieren lassen. Der Status ist mit gewissen Rechten und Pflichten verbunden, beinhaltet aber auch Ausnahmen von Veröffentlichungspflichten, die für die meisten Crowdinvesting-Plattformen finanziell schwer zu stemmen wären.

Die Plattformbetreiber für Crowdinvesting dürfen selbst keine Investorengelder verwalten und dürfen auch nicht selbst in Projekte investieren, die sie auf ihrer Seite präsentieren. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, genau wie Companisto in Deutschland auch, die Crowdinvestoren über das Risiko dieser Geldanlage aufzuklären. Eine gesonderte Aufklärung wie beim Herunterladen des Vermögensanlageninformationsblatts (VIB) auf Companisto oder ein Social-Media-Werbeverbot gibt es in Frankreich nicht. Allerdings darf das Startup selbst nicht öffentlich für seine Finanzierungsrunden werben.

Zudem müssen sie die Startups dazu verpflichten, in regelmäßigen Abständen Finanzpläne und Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Wie sie dies bewerkstelligen, hat der Gesetzgeber aber zum Großteil den Plattformen und Verbänden überlassen. Dafür wurde im Gesetz verankert, dass die Plattformen jederzeit auf Anfrage des Investors alle verfügbaren Informationen über ein Investment-Projekt zur Verfügung stellen müssen.

Für CIP-Plattformen unterliegt ein Crowdinvestment bis 1 Million Euro keiner Prospektpflicht. Damit ist die Grenze für französische Anbieter deutlich niedriger als sie beispielsweise von der BaFin in Deutschland angewendet wird. Die maximale Laufzeit der Beteiligungen liegt bei 7 Jahren. Während deutsche Startups gesetzlich an Nachrangdarlehen gebunden sind, dürfen französische Startups Eigenkapital in Form von außerbörslichen Aktien ausgeben. Allerdings dürfen ihre Investments nicht in anderen EU-Ländern anbieten. Gleichzeitig sollen französische Plattformen durch das Gesetz vor ausländischer Konkurrenz abgeschirmt werden.

 

 

Schweden hat sich in den letzten Jahren zu Europas Startup-Hotspot gemausert. Das Land hat nach Großbritannien die zweitmeisten „Unicorns“ hervorgebracht – also Startups mit einer Bewertung über einer Milliarde Euro. Die bekanntesten Startups aus Schweden sind Skype, dass 2011 für 8,5 Milliarden Euro an Microsoft verkauft wurde, sowie Spotify, das zuletzt ebenfalls eine Bewertung von 8,5 Milliarden Euro aufrufen konnte.

Auch der Spotify-Konkurrent SoundCloud machte seine ersten Gehversuche im schwedischen Stockholm, bevor das Unternehmen seinen Sitz nach Berlin verlagerte. Die schwedische Hauptstadt konnte Berlin im letzten Jahr sogar aus den Top-Drei der Startup-Hauptstädte Europas verdrängen, wie aus einem Venture-Capital-Report von Ernst & Young hervorgeht.

Dank eines Spotify-Megadeals wurden in Stockholm insgesamt 1,2 Milliarden Euro in Startups investiert. In Berlin waren es im selben Zeitraum nur 1,07 Milliarden Euro. Kein Wunder, dass auch Crowdinvesting längst Fuß in Schweden gefasst hat. Der Crowdinvesting-Markt umfasst dort ein Volumen von rund 3,7 Millionen Euro, wie aus einer Untersuchung der Cambridge Universität hervorgeht.

Zu den bekanntesten Plattformen zählen FundedByMe und Tessin, wobei letztere sich auf Immobilien-Investments spezialisiert hat. Zudem haben sich auch ausländische Plattformbetreiber in Schweden etabliert, wie etwa die finnische Plattform Invesdor, der britische Anbieter CrowdCube oder die amerikansiche Seite Indiegogo.

FundedByMe ist Schwedens Marktführer bei Crowdfinanzierungen. Doch anders als Companisto bietet die FundedByMe sowohl klassisches Crowdfunding, als auch Crowdinvesting und Crowdlending an. Nach eigenen Angaben hat FundedByMe mehr als 33 Millionen Euro an Kapital für 462 Unternehmen eingesammelt. Dabei kann die Plattform auf eine Basis von über 78.000 registrierten Investoren bauen.

Die finnische Plattform Invesdor ist der größte Konkurrent vom schwedischen FundedByMe, das seinerseits in Finnland aktiv ist. Invesdor wurde 2012 in Helsinki gegründet und bietet Crowdinvesting in Finnland, Schweden, Dänemark und Großbritannien an. In 78 Finanzierungsrunden wurden rund 29 Millionen Euro in Startups investiert. Invesdor war die erste Crowdfunding-Plattform, die nach der europäischen MiFiD-Richtlinie lizensiert wurde.

Der Crowdfunding-Markt in Schweden ist noch immer unreguliert. Es existiert keine klare Definition des Begriffs Crowdfunding und kein spezifisches Gesetz wie in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien. Demnach besteht auch keine Prospektpflicht wie sie etwa die deutsche BaFin ab einer Summe von 2,5 Millionen Euro verlangt. In einem Bericht der schwedischen Aufsichtsbehörde Finansinspektionen, dem schwedischen Pendant zur BaFin, hieß es, dass „in bestimmten Umständen nicht einmal klar ist, welche Regierungsbehörde für die Aufsicht von Crowdfunding in Schweden zuständig ist“.

 

 

Estland ist europäischer Vorreiter in Sachen Digitalisierung. Das kleine baltische Land – mit 1,3 Millionen Einwohnern hat Estland in etwa die Bevölkerungszahl von München – hat früh begriffen, dass das Internet neue Geschäftsideen ermöglicht. Es hat daher diese Chance ergriffen, den Prozess der Digitalisierung mitzugestalten und für sich gewinnbringend zu nutzen.

So sind dort etwa fast alle Behörden online, so dass die Bürger sich den mühsamen Weg zum Amt sparen können. Außerdem bietet Estland als weltweit erstes Land einen elektronischen Ausweis an, sie sogenannte e-Residency. Jeder, der ein Online-Business in Estland registriert, kann die e-Residency beantragen. Dadurch soll die digitale Wirtschaft Estlands einen Wachstumsschub erhalten.

Auch in punkto Crowdinvesting ist Estland engagiert. Das baltische Land profitiert dabei zur kulturellen Nähe zu Schweden. Der größte Anbieter von klassischem Crowdfunding ist etwa die Swedbank, die laut dem Branchendienst CrowdfundingHub bis dato etwa 1,1 Millionen Euro über spendenbasiertes Crowdfunding eingesammelt hat.

Neben Swedbank gibt es in diesem Bereich noch die estnische Plattform Hooandja, die 2012 an den Start ging und rund 43.000 Mitglieder aus 180 Ländern verzeichnet. Mit Fundwise startete 2015 auch die erste Plattform für Crowdinvesting in Estland. Die Gründer der Seite hatten zuvor Erfahrungen mit Crowdfunding bei Hooandja gesammelt und wollten nun auch den Bereich Crowdinvesting in Estland etablieren.

Fundwise verfügt nach eigenen Angaben über knapp 7.300 registrierte Crowdinvestoren, die bisher rund 550.000 Euro Kapital für innovative Unternehmen bereitgestellt haben. Fundwise kooperiert zudem mit der estnischen Regierung und bietet die e-Residency als sichere Möglichkeit einer digitalen Authentisierung an.

Eine der wohl innovativsten Crowdinvesting-Plattformen Europas ist Funderbeam. Die Plattform wurde 2013 ins Leben gerufen. Bisher wurden über 2,3 Millionen Euro Kapital über die Seite eingesammelt. Doch Funderbeam ist nicht nur Anbieter von Crowdinvesting, sondern bereitet auch Daten des weltweiten Startups-Marktes auf. Es zeigt Investoren Profile von über 146.000 Startups auf der ganzen Welt an. Zugleich sind auf der Seite die Profile von mehr als 24.000 Investoren einsehbar.

Funderbeam-CEO Kaidi Ruusalepp, die zuvor Vorstand der regionalen Börse Nasdaq OMX Talinn war, bezeichnet Funderbeam als „Finanzierungs- und Handelsplattform für Wachstumsunternehmen“. Denn der Plattformbetreiber bietet nicht nur Crowdinvesting an, sondern hat auch einen Zweitmarkt für Startup-Beteiligungen etabliert. Dort können Investoren Crowdinvesting-Beteiligungen wie an der Börse handeln.

Dabei setzt Funderbeam auf die Blockchain-Technologie, die auf kryptografischer Verschlüsselung basiert. Das soll den Vorgang der Transaktionen sowohl transparent als auch besonders sicher machen. Funderbeam hat den Anspruch eine weltweite Plattform aufzubauen. Das Unternehmen hat seinen Sitz daher in London und unterliegt der Aufsicht der FCA, dem britsichen Äquivalent zur deutschen BaFin.

Im Bereich Crowdinvesting für Immobilien ist Crowdestate das Maß aller Dinge in Estland. Das Unternehmen mit Sitz in Talinn verfügt über eine Basis von knapp 15.000 Investoren und konnte rund 17 Millionen Euro für 36 Immobilien-Projekte einsammeln. Der Anbieter EstateGuru aus Talinn besetzt dagegen eine andere Nische: Schwarmfinanzierung für Immobilienkredite. Rund 6.600 Investoren haben so bereits über 20 Millionen Euro für Bauprojekte in Estland verliehen.

Der Markt für Crowdfunding und Crowdinvesting ist in Estland noch unreguliert. Die Angebote sind erlaubnispflichtig und unterliegen der estnischen Finanzaufsichtsbehörde „Finantsinspektioon“. Die Behörde fungiert auch unter dem englischen Namen „Estonian Financial Supervision Authority“ (EFSA) und ist vergleichbar mit der deutschen BaFin.

Plattformbetreiber, die übertragbare Unternehmensanteile anbieten, müssen sich bei der EFSA lizenzieren lassen. Bei den meisten gehandelten Firmenanteilen in Estland handelt es sich jedoch nicht um übertragbare Anteile im Sinne des Gesetzes, so dass viele Plattformbetreiber keine Lizenz vorweisen müssen. Diese Anteile sind vergleichbar mit den deutschen Nachrangdarlehen.

In Estland besteht eine Prospektpflicht für alle Crowdinvesting-Angebote, wie sie in Deutschland von der BaFin erst ab einem Volumen von 2,5 Millionen Euro verlangt wird. Jedes öffentliche Crowdinvesting-Angebot muss einen durch die EFSA geprüften Prospekt aufweisen. Um diese strikte Prospektpflicht zu umgehen und einen breiteren Markt zu erreichen, gehen die großen estnischen Crowdinvesting-Plattformen daher nach London und unterstehen dort der britischen Gesetzgebung.

 

 

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Stand vom 18.04.2017 14:17


 

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André Jasch

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