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Crowdinvesting – 5 Voraussetzungen für Anschlussfinanzierungen

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Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung

7 Minuten Lesezeit

Crowdinvesting und Crowdfunding haben sich mittlerweile zum globalen Trend entwickelt. Immer mehr Startups nutzen die Möglichkeit, eine Finanzierung über die Crowd zu erhalten. Crowdinvesting ist dabei oft nur der erste Schritt eines Startups in Richtung Wachstum. Bei Venture-Capital-Finanzierungen heißt es häufig: „Nach der Finanzierung, ist vor der Finanzierung.“ Denn oftmals wird eine Anschlussfinanzierung nötig, um weiteres Wachstum – zum Beispiel für eine Internationalisierung – zu ermöglichen.

Anschlussfinanzierungen sind auch für die Crowdinvestoren von großer Wichtigkeit, denn ohne ausreichendes Wachstumskapital wird das Startup, in das sie frühzeitig eingestiegen sind, vielleicht scheitern. Doch wie müssen Crowdinvestingverträge gestaltet sein, damit sie optimal auf Anschlussfinanzierungen ausgerichtet sind? Auch wenn es sicherlich eine Vielzahl von Faktoren zu beachten gibt, so gibt es einige Grundvoraussetzungen, die unbedingt eingehalten werden müssen:

 

Bei einem erfolgreichen Crowdinvesting beteiligen sich regelmäßig mehrere Hundert Mikroinvestoren an einem Startup. Bei so vielen Investoren kann natürlich nicht jeder einzelne Investor Einflussnahmerechte auf den Geschäftsbetrieb des Startups haben. Das Startup wäre sonst handlungsunfähig und ein VC würde nicht investieren.

Alle großen Crowdinvesting-Plattformen inklusive Companisto beteiligen die Investoren deshalb nur wirtschaftlich. Das heißt, die Investoren profitieren von Einnahmen des Startups und Exit-Erlösen wie vollwertige Gesellschafter, sie erhalten jedoch keine Mitbestimmungsrechte.

Natürlich können Investoren jedoch über die Plattform direkt mit den Startups kommunizieren und Anregungen, aber auch Kritik äußern. Die Startups gehen hierauf auch gerne ein, denn dieser bereichernde Austausch mit den Investoren ist häufig ein wesentlicher Grund, warum sich Startups für Crowdinvesting entscheiden.

 

Verwässerung der Beteiligungen

Bei Anschlussfinanzierungen kommen üblicherweise weitere Investoren als neue Gesellschafter dazu. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sich die Beteiligungsquoten der bestehenden Gesellschafter leicht reduzieren. Dies nennt man Verwässerung. Eine Verwässerung aller Alt-Investoren – also auch der Crowdinvesting-Investoren – ist in der Venture Capital-Branche nicht nur üblich, sondern eine absolute Voraussetzung für Anschlussfinanzierungen. Dies betrifft jedoch nicht nur die Crowdinvesting-Investoren, sondern auch die Gründer und grundsätzlich auch Business Angels und VCs. Ohne eine Verwässerung wären Anschlussfinanzierungen ansonsten nicht möglich.

 

Schutz von vertraulichen Informationen

Wissen ist Macht und bedeutet Wettbewerbsvorsprung. Dies wissen sowohl Startups als auch Venture-Capital-Gesellschaften. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass vertrauliche Informationen des Startups nicht öffentlich werden.

Eine Grundvoraussetzung für Anschlussfinanzierungen ist daher, dass sichergestellt ist, dass Mikroinvestoren vertrauliche Informationen nicht weitergeben. Ein VC wird nicht in ein Startup investieren, das regelmäßig vertrauliche und wettbewerbsrelevante Informationen der Öffentlichkeit (und möglicherweise Wettbewerbern) preisgibt.

Startups müssen bei der Auswahl der richtigen Crowdinvesting-Plattform deshalb darauf achten, welche Reporting-Pflichten ihnen die Plattformbetreiber auferlegen. Hier gibt es zwischen den führenden Plattformen große Unterschiede. Companisto hat sich beispielsweise als Mitglied des Bundesverband Crowdfunding e.V. dazu verpflichtet, die dort festgelegten Reporting-Guidelines umzusetzen. Dabei müssen auch Angaben zur Finanzplanung gemacht werden, jedoch werden keine weiteren KPIs und Finanz-Interna beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse zwingend veröffentlicht.

 

Vertragslaufzeiten müssen lang genug sein

Crowdinvesting-Kapital ist Kapital auf Zeit. Ebenso wie VCs wollen Crowdinvesting-Investoren irgendwann auch Geld zurückbekommen. Grundsätzlich gilt in der Venture-Capital-Branche das „First In, Last Out“-Prinzip. Dies bedeutet, dass das zuerst investierte Kapital als letztes wieder aus dem Unternehmen abfließen soll.

Dieses Prinzip hat einen einfachen Hintergrund: VCs wollen verhindern, dass Geld aus dem Unternehmen abfließt, bevor es zu einem Exit gekommen ist. Bis zum Exit soll das investierte Kapital vollständig dem Unternehmen für sein Wachstum zur Verfügung stehen. Erst wenn es zum Exit kommt, soll wieder Geld von dem Startup an die Investoren zurückfließen.

Startups müssen daher bei der Wahl der Crowdinvesting-Plattform darauf achten, dass die Beteiligungsverträge mit den Crowdinvestoren lang genug laufen. VCs planen ca. 3-7 Jahre bis zum Exit. Die Beteiligungsverträge dürfen daher von den Mikroinvestoren frühestens nach 8 Jahren kündbar sein, damit diese Verträge kompatibel für Anschlussfinanzierungen sind. Und dies ist auch zum Vorteil der Investoren. Es ist besser, 8 Jahre an Gewinnen teilzuhaben als beispielsweise nur 5 Jahre.

Companisto hat hier mit der Lifetime-Beteiligung optimale Bedingungen geschaffen. In den Beteiligungsverträgen ist nicht mehr vorgesehen, dass die Unternehmensbeteiligungen der Companisten durch eine Kündigung des Startups nach Ablauf der Mindestlaufzeit enden. Damit ist sichergestellt, dass die Companisten – soweit sie dies möchten – ein Leben lang an den Gewinnen der Startups und an einem möglichen Unternehmensverkauf (Exit) beteiligt werden. Beide Parteien, also Startups und Companisten, arbeiten so auf den gemeinsamen Exit hin.

Für den Investor besteht somit keine Gefahr, dass er an einem Verkauf des Unternehmens nicht mehr teilhaben kann, weil seine Unternehmensbeteiligung vor dem Exit endete. Darüber hinaus endet seine Geldanlage nicht mehr nach acht Jahren. Für das Startup hat dies den Vorteil, dass es nur zu einem kalkulierbaren Liquiditätsabfluss kommen kann, bevor es einen Exit gibt. Dieser entspricht der Höhe des investierten Kapitals zuzüglich des Festzins. Diese Planbarkeit ist für das Startup und spätere Anschlussfinanzierer sehr wertvoll.

 

Investoren-Pooling

Wenn die oben genannten Punkte eingehalten werden, besteht nicht die Notwendigkeit, die Crowdinvesting-Beteiligungsverträge mit den Crowdinvestoren in Anschlussfinanzierungsrunden mit VCs anzupassen. Allerdings gestalten sich Anschlussfinanzierungen jeweils individuell. Es ist nicht auszuschließen, dass in Sonderkonstellationen dennoch die Beteiligungsverträge mit den Crowdinvestoren geändert werden müssen. Sind die Vertragslaufzeiten hingegen zu kurz oder die Reporting-Pflichten zu streng, müssen die Verträge sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geändert werden.

VCs setzen sich jedoch nicht mit Hunderten einzelnen Investoren auseinander, um individuell Vertragsänderungen auszuhandeln. Zum einen gibt es kaum Investment-Cases, für die sich dieser Aufwand aus VC-Sicht lohnen würde und zum anderen bestünde – selbst wenn man den Aufwand betreibt – die große Wahrscheinlichkeit, dass man sich mit einzelnen Investoren doch nicht einigt.

Für den Fall von Vertragsänderungen müssen die Crowdinvestoren daher gepoolt werden. Das heißt, alle Crowdinvestoren müssen zusammen so behandelt werden können, wie ein einziger Gesellschafter. Startups müssen daher darauf achten, dass die Crowdinvesting-Plattform als zentraler Ansprechpartner für Vertragsänderungen dienen kann und es einen vertraglichen Mechanismus für einheitliche Vertragsänderungen gibt – ein sogenanntes Investoren-Pooling.

 


Anschlussfinanzierungen für Startups, die sich über ein Crowdinvesting finanziert haben, sind problemlos möglich, solange man sich an die Spielregeln der Venture-Capital-Branche hält. Crowdinvesting ist als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu VC-Finanzierungen zu sehen. Es gibt Fälle, in denen ein Startup sowohl ein Crowdinvesting als auch eine VC-Finanzierung benötigt, um erfolgreich zu sein. Aus diesem Grund ist es nicht nur für die Startups, sondern auch für Investoren wichtig, dass sie auf einer Crowdinvesting-Plattform investieren, welche auf Anschlussfinanzierungen durch VCs optimiert wurde. Denn ein Investment ist vor allem dann erfolgsversprechend, wenn das Startup auch weiterhin die Möglichkeit hat, eine Anschlussfinanzierungen zu erhalten.

 

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Stand vom 12.07.2017 17:55


 

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