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von Roland Christoph Panter

Die erste CrowdCon in Frankfurt

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Die erste CrowdCon in Frankfurt

Am 13. März lud der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) unter Schirmherrschaft des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur CrowdCon in das Frankfurter TechQuartier ein. Fast 200 interessierte Besucher, darunter viele Akteure der Crowdfunding-Branche, folgten diesem Ruf und setzten sich inhaltlich mit den vielen Fragen rund um zu enge und zu weite Regulierung von Crowdinvesting, ICOs und Blockchain im Kontext der sich andeutenden neuen EU-Gesetzgebung auseinander.

Es war der hessische Minister Tarek Al-Wazir, der vor diesem Hintergrund in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung von Innovationen für den Finanzplatz Frankfurt in den Vordergrund rückte. Zu diesen Innovationen würden eben auch neue Angebote wie das Crowdinvesting gehören, mit denen Deutschland im europäischen, aber auch im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Entsprechend wichtig sind die Aktivitäten von Verbänden wie dem BVCF. Es bedürfe ebenfalls speziell geschaffener Locations, wie dem gastgebenden TechQuartier, um hier eben diese Innovationen zu provozieren.

Spannendes Panel zur Zukunft des Crowdinvestings

Der Höhepunkt des Tages war für die meisten Teilnehmenden das Panel zur Zukunft des Crowdinvestings. Ein erstklassig besetztes Panel dazu – mit Dr. Katharina Schermuly und Stefan Weinandy waren zwei Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dabei. Moderiert wurde vom Justiziar des BVCF, Dr. Tobias Riethmüller. Als weitere Diskutanten waren Tamo Zwinge von Companisto und der für Blockchain zuständige Vorstand der Helix AG, Oliver Nägele.

Die Erwartungshaltung des Publikums tendierte klar in Richtung der Auslegungen von Gesetzen und die Bewertung der sich andeutenden Veränderung auf EU-Ebene. Diese Erwartungshaltung wurde nicht enttäuscht. Es wurde intensiv über die EU- Prospektrechtsnovellierung, die EU Crowdfunding-Verordnung und die anstehende Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes diskutiert. Dabei ging es darum die bestehenden Befreiungsvorschriften für Schwarmfinanzierungen auf alle Vermögensanlagen und auch Wertpapiere auszuweiten. Hierbei ist insbesondere das Thema der GmbH-Anteile für Deutschland relevant und sollte vom nationalen Gesetzgeber entsprechend berücksichtigt werden, wie mehrfach betont wurde.

ICO – zwischen Neugier und Regulierungsbedarf

Natürlich wurde auch über ICOs und Blockchain diskutiert. Die Neugier ist groß, auch wenn manche Investments in diesem Segment herbe Rückschläge erlitten haben. Inzwischen sind weltweit hohe regulatorische Maßstäbe angelegt, wie auch die Panelisten der BaFin für den deutschen Markt betonen. Während man bei der Helix AG an einem Angebot in Richtung ICO arbeitet, merkt Tamo Zwinge von Companisto an, dass es bei der jetzigen Konstruktion der ICOs für Investoren oftmals nahezu ausgeschlossen sei, jemals langfristig eine Rendite zu erzeugen. Dafür seien die Ausgabebewertungen bzw. die anfänglichen Marktkapitalisierungen der Tokens in der Regel deutlich zu hoch. Ihm und seinem Unternehmen ginge es um Gegenseitigkeit. Also nicht nur darum Geld einzunehmen, um damit Startups zu finanzieren. Es geht eben auch darum den Investoren eine echte Option zu geben, damit ebenfalls Geld zu verdienen. Ein Anspruch, der vom Grundsatz auch durch die BaFin und deren Regulieren verfolgt wird.

Bleibt ein Fazit. Die FinTech-Branche schaut aufmerksam auf die europäische und die nationale Gesetzgebung. Dabei werden insbesondere die Unterschiede zwischen den einzelnen Nationen aufmerksam betrachtet. Alle Marktteilnehmer sind sich einig, eine übervorsichtige Position der Bundesregierung kann hier zu gravierenden Nachteilen für den Standort Deutschland führen. Das gilt es gemeinsam zu verhindern. 


 

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