Mit dem neuen Mindestinvestment-Betrag schon ab 250 an Startups beteiligen.

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Bonuszinsen

Bonuszinsen

Wenn sich ein Companist bei einem Crowdfunding an einem Startup beteiligt, dann erfolgt die Beteiligung in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens.

Dies bedeutet, dass die Companisten den Startups den Investitionsbetrag für die Dauer der Beteiligung als Darlehen überlassen. Im Gegenzug erhalten die Companisten einen Festzins in Höhe von 1% p.a. und werden darüber hinaus in Form von Bonuszinsen an den Gewinnen des Startups und an einem etwaigen Erlös im Falle des Verkaufs des Startups (Exit genannt).

Wenn ein Startup also Gewinne macht oder verkauft wird, dann erhalten die Companisten Bonuszinsen in der Höhe ihrer Beteiligungsquote ausgezahlt. Beträgt die Beteiligungsquote eines Companisten beispielsweise 0,1% und der Jahresgewinn des Startups EUR 500.000, so erhält ein Companist in diesem Jahr einen Bonuszins von EUR 500 ausgezahlt.

Hinweis

Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit entnehmen.
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